Verhaltensvorschriften nach golf Regel 1.2b
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Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes golf Fehlverhalten eines Spielers oder einesCaddies liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Ein Spieler zieht sich nach dieser Vorschrift die entsprechende Strafe für das Fehlverhalten bzw. schwerwiegende Fehlverhalten des Caddies zu.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunkerspuren nicht golf einzuebnen oder Divots nicht zurückzulegen.
- Betreten oder verlassen eines Bunkers über eine Bunkerböschung.
- Einen Ball mit dem Flaggenstock, an dem golf kein Ballaufheber-Aufsatz vorhanden ist, einem Schlägerkopf oder bei eingestecktemFlaggenstock mit einem Ballaufheber aus dem Loch holen.
- Einen direkt vor dem Schlag gezogenen Pfahl nach dem Schlagnicht wieder an die ursprüngliche Stelle golf zurückzustecken.
- Mit dem Trolley golf oder dem Cart zwischenGrün und daran angrenzendem Bunkerhindurchfahren bzw. über das Vorgrün (der 1–2 m Breite kurzgeschnittene Kragen um das golfGrün) zu fahren.
- Bei einem Probeschwung auf einem Abschlagbauwerk dessen golf Rasen zu beschädigen.
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen und dabei entweder den Schläger oder den Rasen zu golf beschädigen.
- Einen Schläger (z.B. in Richtung auf ein Golfbag) zu werfen, der dabei unbeabsichtigt eine andere Person trifft.
- Nutzung eines Mobiltelefons o. Ä., die golf Spieler oder den Spielbetrieb stört.
- Keine dem Golfsport angemessene Kleidung zu tragen.
Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Verwarnung
Zweiter Verstoß – Ein Strafschlag
Dritter Verstoß – Grundstrafe
Vierter Verstoß – Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Mit dem Trolley golf oder dem Cart auf einGrün oder in einen Bunker fahren.
- Betreten der Spielverbotszonemit Betretungsverbot, z.B. um einen Ball golf aufzunehmen.
- Bei Gefahr durch seinen golf sich in Bewegung befindlichen Ball nicht laut „Fore“ rufen.
- Einen Ball absichtlich oder fahrlässig in oder nahe an die vorausgehende Spielergruppe zu schlagen.
- Ohne golf Absicherung einen Ball in einen nicht einsehbaren Bereich des Platzes zu schlagen, in dem sich noch die vorausgehende Gruppe befinden könnte.
- Absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen.
- Abweichend von der Platzvorbereitung eigenständig Abschlag- oder Ausmarkierungen zu versetzen.
- Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers, Caddies oder Zuschauers zu werfen.
- Andere Spieler absichtlich während ihres Schlags abzulenken.
- Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers golf imZählspiel behindert.
- Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch, trotz einer Strafe für den Verstoß, möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
- Verwendung beleidigender oder wiederholt vulgärer Ausdrücke oder Gesten. golf
- Spielen mit golf einem Handicap, das zur Gewährung eines unfairen Vorteils errichtet wurde.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation *
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung verhängt.
* Bei versehentlichem und ersten Verstoß darf die Spielleitung golf auch nur dieGrundstrafe verhängen.
Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann der Golf-Club- und der Golf AG-Vorstand gegen den Spieler oder den Caddie zusätzlich folgende Sanktionen verhängen: Verwarnung, Auflagen, Platzverweis, (un)befristetes Platzverbot und/oder (un)befristete Sperre für Turniere des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V.