Spieler oder Caddies dürfen während der Rundekeinerlei motorisierte Beförderung nutzen, außer golf die kurzfristige Nutzung wird von derSpielleitungausdrücklich genehmigt.* Spieler mit einer Gehbehinderung, die von der zuständigen golf Behörde durch Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einem sich auf die Gehbehinderung beziehenden Merkzeichen im Sinne des§ 3 Abs. 1 Schwerbehindertenausweisverordnung anerkannt sind, ist ausnahmsweise die Nutzung eines motorisierten Beförderungsmittels gestattet, sofern dieses nicht auch als Hilfsmittel bei der Ausführung des Schlagsbenötigt golf wird. Die Gehbehinderung ist mit der Meldung vor dem Wettspiel durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen.
Bei sonstiger körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Rundeohne motorisiertes Beförderungsmittel nicht erlaubt, golf kann dieSpielleitung, bei Vorlage golf eines Attests, die Nutzung des motorisierten Beförderungsmittels erlauben.
Gibt es mehr Teilnehmer, die ein motorisiertes Beförderungsmittel nutzen dürfen, als motorisierte Beförderungsmittel vorhanden sind, so hat die Personengruppe mit ‚Gehbehinderung/Schwerbehindertenausweis‘ Vorrang vor der Personengruppe ‚sonstiger körperlicher Behinderung/Attest‘. In den Gruppen werden dann die motorisierten Beförderungsmittel den Spielern zugelost.
Im Einzelfall kann golf die Nutzung des motorisierten Beförderungsmittels von derSpielleitungaus sachlichen Gründen ‑ z.B. golf unter Verweis auf Witterungs‐ oder Platzbedingungen ‑ eingeschränkt oder untersagt werden.
Strafe für Verstoß gegen diese golf Bedingung:
Der Spieler zieht sich die Grundstrafe für jedes Loch zu, an dem der Verstoß auftritt. Tritt der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern auf, wirkt sich die Strafe auf das nächste Loch aus.
Anmerkung: In begründeten Fällen darf die Spielleitung Ausnahmen von dieser Turnierbedingung genehmigen.
*Ein Spieler, der nach Schlag und Distanzverlust einen Ball von der zuletzt gespielten Stelle spielen will, gespielt hat oder spielen muss, darf jederzeit motorisierte Beförderung in Anspruch nehmen.